Behandlungsvoraussetzungen
Bei vorausgehendem Krankenhausaufenthalt:
Einen Antrag von Ihrem Arzt im Krankenhaus, der eine Anschlussheilbehandlung (AHB) für sinnvoll
erachtet. Alles weitere organisiert in der Regel der Krankenhaussozialdienst.
Haus- oder
Fachärtzliche Behandlung:
Bei akuten oder chronischen Erkrankungen können Sie mit Ihrem
Facharzt die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation besprechen. Den Antrag erhalten Sie von
Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Nach der ambulanten Reha ist nicht
Schluss:
Um Ihre gesundheitlichen Fortschritte zu festigen bieten wir berufsbegleitend
im Anschluss an Ihre Rehabilitation eine Intensivierte REhabilitationsNAchsorge (IRENA). Das heißt, Ihr Kostenträger ist die
Rentenversicherung (u.a. die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land ehemals BfA, LVA). Mit einer
IRENA-Empfehlung Ihres behandelnden Arztes in der ambulanten oder stationären Rehabilitation
erhalten Sie das effektive Programm mit Gruppentherapie trocken und im Bewegungsbad, Medizinischer
Trainingstherapie und Ausdauertraining. Ziel ist Ihre gesundheitliche Stabilisierung im Einklang
mit Ihrem Berufsleben und Integration in Ihre Freizeitgestaltung.