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MEDIZIN

Behandlungsvoraussetzungen

Bei vorausgehendem Krankenhausaufenthalt:

Einen Antrag von Ihrem Arzt im Krankenhaus, der eine Anschlussheilbehandlung (AHB) für sinnvoll erachtet. Alles weitere organisiert in der Regel der Krankenhaussozialdienst.

Haus- oder Fachärtzliche Behandlung:

Bei akuten oder chronischen Erkrankungen können Sie mit Ihrem Facharzt die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation besprechen. Den Antrag erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Nach der ambulanten Reha ist nicht Schluss:

Um Ihre gesundheitlichen Fortschritte zu festigen bieten wir berufsbegleitend im Anschluss an Ihre Rehabilitation eine Intensivierte REhabilitationsNAchsorge (IRENA). Das heißt, Ihr Kostenträger ist die Rentenversicherung (u.a. die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land ehemals BfA, LVA). Mit einer IRENA-Empfehlung Ihres behandelnden Arztes in der ambulanten oder stationären Rehabilitation erhalten Sie das effektive Programm mit Gruppentherapie trocken und im Bewegungsbad, Medizinischer Trainingstherapie und Ausdauertraining. Ziel ist Ihre gesundheitliche Stabilisierung im Einklang mit Ihrem Berufsleben und Integration in Ihre Freizeitgestaltung.

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Neu: AR-Antrag:
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Pilotprogramm der DAK in Kooperation mit dem Rehazentrum München
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Physiotherapeutisches Beratungsgespräch für Versicherte der BKK-Siemens
Letzte Änderung: 16.04.2008 / 08:25 Uhr
Ausgedruckt am 22.05.2013 / 02:29