Intensivierte REhabilitations NAchsorgeleistung (IRENA)
Nach Ihrer stationären oder ambulanten Rehabilitation ist noch nicht Schluss!
Ihr behandelnder
Arzt der Rehaeinrichtung kann Ihnen ein Empfehlungsschreiben zum Nachsorgeprogramm IRENA
ausstellen.
Antrag & Durchführung
Die IRENA-Empfehlung durch den leitenden Arzt in Ihrer
Rehabilitationseinrichtung/-klinik gilt als Kostenzusage durch die Deutsche Rentenversicherung. Mir
der Aushändigung der IRENA-Empfehlung können Sie direkt ins RZM kommen und wir erstellen gemeinsam
mit Ihnen einen Therapieplan, der zu Ihren Arbeitszeiten passt.
Als behandelnder Arzt in der
Rehaeinrichtung finden Sie hier die Empfehlungsschreiben zum IRENA Antrag für folgende Kostenträger
ihrer Patienten:
1) Deutsche Rentenversicherung Bund
2) Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)
Ziel der Irena
- den Rehabilitationsprozess zur Sicherung des Rehazieles neben dem Alltag und der beruflichen Tätigkeit fortzusetzen.
- Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse
Zielgruppe des Nachsorgeprogramms
- Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, die zuvor eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen haben und noch im Erwerbsleben stehen
Vom Nachsorgeprogramm ausgeschlossen sind, Versicherte,
- wenn sie einen Rehabilitationbescheid(Bewilligung) von der Deutschen Rentenversicherung im Auftrag der Krankenkasse erhalten haben
- die unter drei Stunden erwerbsfähig entlassen wurden
- die Erwerbsminderungsrentenempfänger sind bzw. einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt haben und/oder
- die das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Leistungsvermögen vollständig aufgehoben ist.
Therapeutische Leistungen
- Werden individuell und variabel als Leistungspaket zusammengestellt (lt. Empfehlung zur IRENA)
- Alle Leistungen werden in Gruppen angeboten, außer passive Anwendungen wie Eis, Fango, Elektro etc.
- Es gibt keine Einzelleistung
Zeitpunkt und Dauer
- Möglichst nahtloser Anschluss des IRENA-Programms an die abgeschlossene Rehabilitationsleistung
- Häufigkeit, Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich nach der Indikation und der individuellen Situation des Patienten (z. B. Belastbarkeit, Berufstätigkeit)
- Inanspruchnahme von bis zu drei Termine pro Woche (Dauer ca. 120 min.)
- Komplette Übernahme der Kosten durch die Deutsche Rentenversicherung für die therapeutischen Leistungen für 8 Wochen
- Für Indikationen neurologischer und psychischer Erkrankung bis zu 12 Wochen
Fahrtkosten
- Pauschale Vergütung der Fahrtkosten (5,- € pro Behandlungstag)
- Direkte Auszahlung in der IRENA-Einrichtung (Verwaltungsbereich)
Zuzahlung
- Keine Zuzahlung während der ambulanten Nachsorge
- Die Verordnung wird durch den Arzt oder Sozialdienst ausgefüllt.
- Die Empfehlung des Behandlungsortes zur Irena kann man dem Entlassungsbericht entnehmen
- Mit dieser Verordnung meldet der Patient sich im Rehazentrum München an
- Eine Terminierung vornehmen und sofort beginnen
- Formelle Kostenzusage nach Antritt der Rehanachsorgeleistung durch die Deutsche Rentenversicherung
- Information des behandelnden Arztes des Rehazentrum München über Empfehlung und Ergebnisse der IRENA (soweit Zustimmung gegeben wurde)
HINWEIS!
- Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit oder eine vorgesehene berufliche Wiedereingliederung hindert grundsätzlich nicht die parallele Inanspruchnahme der IRENA-Leistung
- Eine Haushaltshilfe kann währen der Inanspruchnahme von IRENA nicht gestellt werden.